BKF Module Bus – Weiterbildung gem. BKrFQG
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Berufskraftfahrer Weiterbildung, die gerne auch als die 5 Module bezeichnet wird.
Gemäß dem BKrFQG müssen alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE oder D1/D1E erforderlich ist regelmäßig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren, d.h. 5 Module à 7 Stunden.
Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung!
Die 5 „BKF-Module“
Gemäß der EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung LKW
- BKF Modul 1 „ECO-Fahren – Das Perfektionstraining“
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Eine wirtschaftliche Fahrweise bedeutet sinkenden Kraftstoffverbrauch und geringeren Verschleiß. Durch Eco-Trainings können daher erhebliche Einsparpotenziale realisiert werden.
https://bkf.academy-fahrschule-gm.de/termine/kurse-termine/
- BKF Modul 2 „Sozialvorschriften“
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Kenntnisse zu den Lenk- und Ruhezeiten helfen mit, die Gefahren im Straßenverkehr zu senken. Auch die Auffrischung allgemeiner Verkehrsvorschriften kann zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.
https://bkf.academy-fahrschule-gm.de/termine/kurse-termine/
- BKF Modul 3 „Gefahrenwahrnehmung“
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Das Modul der 3. Welle behandelt alle essentiellen Aspekte zum Thema Gefahrenwahrnehmung. Es beschäftigt sich unter anderem mit folgenden Themen: "Entstehung von Gefahren", "Einschränkungen und Grenzen der (Gefahren-)Wahrnehmung" oder "Umgang mit Gefahren in der Praxis".
https://bkf.academy-fahrschule-gm.de/termine/kurse-termine/
- BKF Modul 4 „Schadenprävention“
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Das Modul 4 unterstützt die Teilnehmer bei der Entwicklung eines nachhaltigen Problembewusstseins. Es bezieht sich dabei auf die vielfältigen, negativen Folgen von Schäden und Unfällen für die Teilnehmer selbst und das Unternehmen. Mit dem Modul können folgende Kenntnisbereiche nach Anlage 1 BKrFQV vermittelt und abgedeckt werden: 1.4, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.6, 3.7, 3.8
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- BKF Modul 5 „Sicherheit“
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Das Modul 5 Sicherheit für Ladung & Fahrgast Lkw/Bus der 3.Welle deckt die Kenntnisbereiche 1.4, 1.5, 1.6 nach Anlage 1 BKrFQV ab. Es hilft dem Fahrer die Sicherheit der Ladung oder der Fahrgäste unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und der richtigen Benutzung des Kraftfahrzeugs zu gewährleisten.
https://bkf.academy-fahrschule-gm.de/termine/kurse-termine/
Zielgruppe
Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr
Rechtliche Grundlagen
- Europäischen Richtlinie 2003/59/EG
- Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)
- Ziele und Inhalt
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Die 3 Kenntnisebereiche nach BKRFQG:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Anwendung der Vorschriften
- 3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
- Voraussetzungen
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Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE, bzw. D1, D1E, D oder DE.
- Abschluss
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Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen.
- Gültigkeit
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Innerhalb von 5 Jahren sind die Teilnahmebescheinigungen für diese Module als Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.