BKF Module LKW
– Weiterbildung gem. BKrFQG
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Berufskraftfahrer Weiterbildung, die gerne auch als die 5 Module bezeichnet wird.
Gemäß dem BKrFQG müssen alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE oder D1/D1E erforderlich ist, regelmäßig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren, d.h. 5 Module à 7 Stunden.
Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung!
Die 5 „BKF-Module“
Gemäß der EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung LKW
- BKF Modul 1 „ECO-Fahren – Das Perfektionstraining“
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Eine wirtschaftliche Fahrweise bedeutet sinkenden Kraftstoffverbrauch und geringeren Verschleiß. Durch Eco-Trainings können daher erhebliche Einsparpotenziale realisiert werden.
- BKF Modul 2 „Kontrollgeräte und Sozialvorschriften“
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Kenntnisse zu den Lenk- und Ruhezeiten helfen mit, die Gefahren im Straßenverkehr zu senken. Auch die Auffrischung allgemeiner Verkehrsvorschriften kann zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.
- BKF Modul 3 „Sicherheit im Fokus“
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Auch der hohe Standard an Sicherheitstechnik in modernen LKW kann die Fahrphysik nicht außer Kraft setzen. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden hier vermittelt.
- BKF Modul 4 „Der Kunde im Mittelpunkt“
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Kenntnisse zu den Lenk- und Ruhezeiten helfen mit, die Gefahren im Straßenverkehr zu senken. Auch die Auffrischung allgemeiner Verkehrsvorschriften kann zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.
- BKF Modul 5 „Ladungssicherung optimieren“
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Unzureichende Ladungssicherung kann viele Ursachen haben, hat aber zumeist böse Folgen. Was man zur Vermeidung unternehmen und wie der Fahrer dazu beitragen kann, vermittelt dieses Modul.
- BKF Modul 6 „Spezial“
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Spezialmodul Sicher & professionell unterwegs
Zielgruppe
Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr
Rechtliche Grundlagen
- Europäischen Richtlinie 2003/59/EG
- Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)
- Ziele und Inhalt
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Die 3 Kenntnisbereiche nach BKRFQG:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Anwendung der Vorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
- Voraussetzungen
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Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE, bzw. D1, D1E, D oder DE.
- Abschluss
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Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen.
- Gültigkeit
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Innerhalb von 5 Jahren sind die Teilnahmebescheinigungen für diese Module als Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.